Rechtsgrundlagen

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Handwerkskammer – anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden – eine Vielzahl von Aufgaben, die ihr vom Staat übertragen wurden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“. Darüber hinaus sind für das Handeln der Handwerkskammer Heilbronn-Franken eine Reihe weiterer Gesetze, die Vorschriften der Satzung, sowie die Beschlüsse der Vollversammlung maßgebend.

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