Pflichtschulung für alle an der AU beteiligten Personen im dreijährigen RhythmusAU-Lehrgänge: G-Kat, bis 7,5 Tonnen, Diesel ab 2,8 Tonnen
Das Bildungs- und Technologiezentrum ist eine vom Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks (ZVK) ermächtigte Schulungsstelle. Wir bieten AU-Prüflehrgänge gemäß § 47b Abs. 3 Ziff. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, an.
Schulungsinhalte
- Durchführung von Messungen der Abgaswerte am Fahrzeug.
- Die Stoffpläne der Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden von der Technischen Akademie des Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) überwacht.
- Die Lehrgänge müssen alle drei Jahre wiederholt werden.
Zugangsvoraussetzungen
- Kraftfahrzeugtechnikermeister
- Kraftfahrzeugtechnikergesellen