Gesetz zur Ordnung des Handwerks
Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks - kurz Handwerksordnung - regelt bundesweit die Handwerksausübung, die berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk sowie die Selbstverwaltung dieses Wirtschaftsbereichs.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Handwerkskammer - anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden - eine Vielzahl von Aufgaben, die ihr vom Staat übertragen wurden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das "Gesetz zur Ordnung des Handwerks". Darüber hinaus sind für das Handeln der Handwerkskammer Heilbronn-Franken eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Vorschriften der Satzung, sowie die durch die Vollversammlung erfolgten Beschlüsse maßgebend.
Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks - kurz Handwerksordnung - regelt bundesweit die Handwerksausübung, die berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk sowie die Selbstverwaltung dieses Wirtschaftsbereichs.
Die Satzung ist das Organisationsstatut der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. Sie definiert unter anderem Aufgaben und Zuständigkeiten.
Zur Deckung der Kosten für die Tätigkeiten der Handwerkskammer wird jährlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein Beitrag erhoben.
Das Finanzstatut ist die Satzung für die Führung und Abwicklung der gesamten Finanzgeschäfte der Handwerkskammer.
Das Gebührenverzeichnis ist die Anlage zur Gebührenordnung, darin finden Sie eine Auflistung aller Gebühren und deren Höhe.
Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat eine Sachverständigenordnung verabschiedet. Sie regelt die Bestellung und Vereidigung von Handwerkern zu Sachverständigen sowie deren Rechte und Pflichten.
Die amtlichen Bekanntmachungen der Handwerkskammer Heilbronn-Franken werden in der Deutschen Handwerks Zeitung veröffentlicht. Einer Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung wird die Aufnahme der Bekanntmachung auf der Webseite im Internet - www.hwk-heilbronn.de - unter der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen" gleichgestellt.