Die Sachverständigenordnung wird von der Vollversammlung beschlossen. Sie regelt unter anderem die Voraussetzungen für eine Bestellung.Sachverständigenordnung
Die Sachverständigenordnung regelt unter anderem, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um als Sachverständiger bestellt und vereidigt werden zu können.
"Sachverständiger" kann sich jeder nennen - doch die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" wird durch den § 132 a des Strafgesetzbuchs geschützt.
Beschluss der Vollversammlung
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken hat am 21. November 2022 gem. § 106 Abs. 1 Nr. 12 der Handwerksordnung (HwO) die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer beschlossen.