Berufshaftpflichtversicherung schützt vor berufsbedingten Risiken

Wer im Rahmen seiner freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit Fehler macht, indem er zum Beispiel als Anwalt Fristen verpasst, als Arzt eine falsche Diagnose stellt oder als Architekt einen Planungsfehler macht, muss ebenso den betroffenen Klienten bzw. Patienten Schadenersatz zahlen. Diese Forderungen können schnell in die Millionen gehen und ohne Absicherung die Existenz bedrohen. Für die berufliche Tätigkeit wird daher eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigt, die auf typische Schadensfälle des jeweiligen Berufsstands zugeschnitten ist: die Berufshaftpflichtversicherung.

Es gibt Berufsgruppen, die gesetzlich oder aufgrund der Vorgaben ihrer Berufskammer dazu verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel Ärzte, Architekten, Hausverwalter, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Sie haben sehr hohe berufsbedingte Risiken und können schon durch kleinste Fehler große Schäden verursachen.

Für andere Berufe ist diese Versicherung nicht verpflichtend, aber sinnvoll. Denn grundsätzlich haften alle Freiberufler und Selbstständigen für die von ihnen verursachten Schäden – und das kann ohne Versicherung im Schadensfall teuer werden. So müssen freie Journalisten für Schäden haften, die sie durch falsche Angaben in einem Artikel verursacht haben. Genauso kann es bei einer fehlerhaften Übersetzung dazu kommen, dass Dolmetscher für dadurch entstehende Schäden haften – und sie ohne Versicherung aus eigener Tasche bezahlen müssen.



 

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