Auf einem Holztisch liegen drei Würfel mit den Buchstaben FAQ.
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In den FAQs der Handwerkskammer finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.Bildung

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen aus dem Bereich Bildung:
Ausbildung, Meistervorbereitung und Meisterprüfung sowie Weiterbildung

Häufig gestellte Fragen aus dem Bereich Ausbildung

1. Was muss ich beachten, wenn ich ausbilden will?

Die Azubis im Handwerk werden im dualen System ausgebildet. Sie lernen im Betrieb und in der Berufsschule. Ausbilder sollten die Handwerksordnung, das Berufsbildungsgesetz, die berufsspezifische Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan und - sofern Jugendliche ausgebildet werden - das Jugendarbeitsschutzgesetz inhaltlich kennen, denn hier sind die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Lehrlingen (Auszubildenden) genau geregelt.
Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Wer verantwortlich ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein und die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen. Handwerksmeister erfüllen diese Voraussetzungen. Bei Ausbildern ohne Meisterprüfung werden die fachlichen Kenntnisse durch eine Gesellen- oder Abschlussprüfung nachgewiesen. Die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse müssen separat nachweisen werden. Möglich ist dies durch die Ausbildereignungsprüfung. Nutzen Sie das kostenlose Angebot der Handwerkskammer und sprechen Sie mit den Ausbildungsberatern der Kammer. Ein Beratungsgespräch vor Beginn der Ausbildungstätigkeit wird dringend empfohlen.
Das Vorliegen der persönlichen Eignung wird grundsätzlich gesetzlich vermutet. Ohne Meisterprüfung ist in einem zulassungspflichtigen Handwerk derjenige fachlich geeignet, der in dem entsprechenden Handwerk nach Handwerksordnung ausübungsberechtigt ist oder eine Ausnahmebewilligung erhalten und den Teil IV der Meisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden hat. In allen zulassungsfreien Berufen ist fachlich geeignet, wer die Abschlussprüfung in diesem Beruf bestanden hat und die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt.



2. Ich möchte in meinem Betrieb erstmals ausbilden. Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen sind in der Handwerksordnung oder im Berufsbildungsgesetz niedergelegt. Bei minderjährigen Auszubildenden ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zusätzlich zu beachten. Daneben ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes wichtig, die das Berufsbild, die Prüfungsanforderungen und den betrieblichen Ausbildungsrahmenplan enthält. Die Kammer empfiehlt auf jeden Fall die Kontaktaufnahme mit den Ausbildungsberatern.

Bauberufe:

(B.A.) Laura Schumm

Berufsbildung, Ausbildungsberaterin

Tel. 07131 791-153

Fax 07131 791-2553

Laura.Schumm--at--hwk-heilbronn.de

Holzgewerbe, Bekleidungs-, Gesundheits-, Körperpflege-, Nahrungs-, Papier-, Glas- und sonstige Berufe

Bäckermeisterin, Betriebswirtin des Handwerks Marion Christ

Berufsbildung, Ausbildungsberaterin

Tel. 07131 791-165

Fax 07131 791-2565

Marion.Christ--at--hwk-heilbronn.de

Metall-, Elektro-, Kfz-, SHK-Berufe, Fahrzeuglackierer:

Diplom-Sozialpädagoge Wilfried Jürgens

Berufsbildung, Ausbildungsberater

Tel. 07131 791-169

Fax 07131 791-2569

Wilfried.Juergens--at--hwk-heilbronn.de

3. Wird die Zeit der Berufsschule auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet?

Ja, aber es gibt Unterschiede zwischen dem ersten und dem zweiten Berufsschultag in einer Woche:

Erster Berufsschultag

Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten wird mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet. An diesem Tag darf der Auszubildende im Betrieb nicht mehr beschäftigt werden.

Zweiter Berufsschultag

Ein zweiter Berufsschultag in der Woche wird mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausen und den notwendigen Wegezeiten zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb angerechnet. Bei zwei Berufsschultagen mit mehr als 5 Unterrichtsstunden in einer Woche muss der Auszubildende an einem der beiden Tage wieder in den Betrieb zurückzukehren. An welchem der beiden Tage bestimmt der Ausbildungsbetrieb.

Rückkehr in den Betrieb nach dem zweiten Berufsschultag

Der Auszubildende muss nach der Berufsschule in den Betrieb zur Ausbildung fahren, wenn die nach Ankunft im Betrieb verbleibende Zeit ausreicht, um noch sinnvoll für Ausbildungszwecke genutzt zu werden. Ob das der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Entfernung der Berufsschule zum Ausbildungsort ab. Zeiten unter 30 Minuten sind in aller Regel nicht mehr sinnvoll für Ausbildungszwecke zu nutzen.

Nicht hinreichende Zeitanteile kann der Ausbildungsbetrieb nicht sammeln und an anderen Tagen nacharbeiten lassen. Die Ausbildungsleistung ist rechtlich eine Fixschuld und daher nur am selben Tag vom Auszubildenden zu erbringen.



4. Wozu gibt es die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) und wo findet sie statt?

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) dient dazu, das Wissen der Auszubildenden auf einen einheitlichen Stand zu bringen (unabhängig von der maschinellen Ausstattung eines Betriebs) und die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Bereiche, die im Ausbildungsbetrieb angesprochen oder gestreift wurden, werden in den ein- oder zweiwöchigen Veranstaltungen vertieft und intensiviert. Außerdem werden spezifische Techniken vermittelt. Den Ausbildungsbetrieben bleibt damit der teure Personaleinsatz von Spezialausbildern sowie die Anschaffung von speziellen Maschinen erspart. Im Bildungs- und Technologiezentrum kümmern sich hauptberufliche Ausbilder (Handwerksmeister) um das Wissen der Lehrgangsbesucher. Nach den Kursen können die Azubis im Betrieb sofort ihre Kenntnisse einsetzen.




5. Ich habe Fragen zur Vergütung bei Auszubildenden. Wer kann mir weiterhelfen?

Fragen zur Vergütung, Urlaubsanspruch und wöchentlicher Arbeitszeit beantworten die Mitarbeiterinnen in der Lehrlingsrolle:


Tanja Gosson

Berufsbildung, Lehrlingsrolle

Tel. 07131 791-155

Fax 07131 791-2555

Tanja.Gosson--at--hwk-heilbronn.de

Petra Rohrbach

Berufsbildung, Lehrlingsrolle

Tel. 07131 791-156

Fax 07131 791-2556

Petra.Rohrbach--at--hwk-heilbronn.de

6. Mein Ausbildungsbetrieb hat Insolvenz angemeldet. Was passiert nun mit mir? 

Keine Panik! Oftmals wird der Betrieb übernommen und die Ausbildung läuft ganz normal weiter. Gerne können Sie sich aber auch an die Ausbildungsberater und selbstverständlich auch an die Agentur für Arbeit wenden. Der Wechsel des Lehrlings aus einem Konkursbetrieb in einen Nachfolgebetrieb wird in manchen Fällen mit einer finanziellen Unterstützung für den neuen Ausbildungsbetrieb erleichtert. Genauere Informationen zu einer finanziellen Unterstützung geben die Ausbildungsberater. Schauen Sie auch in der Lehrstellenbörse nach, ob es einen freien Ausbildungsplatz im gesuchten Beruf gibt.

Bauberufe:

(B.A.) Laura Schumm

Berufsbildung, Ausbildungsberaterin

Tel. 07131 791-153

Fax 07131 791-2553

Laura.Schumm--at--hwk-heilbronn.de

Holzgewerbe, Bekleidung, Nahrung, Gesundheit, Glas-, Papier- und sonstige Berufe:

Bäckermeisterin, Betriebswirtin des Handwerks Marion Christ

Berufsbildung, Ausbildungsberaterin

Tel. 07131 791-165

Fax 07131 791-2565

Marion.Christ--at--hwk-heilbronn.de

Metall-, Elektro-, Kfz-, SHK-Berufe, Fahrzeuglackierer:

Diplom-Sozialpädagoge Wilfried Jürgens

Berufsbildung, Ausbildungsberater

Tel. 07131 791-169

Fax 07131 791-2569

Wilfried.Juergens--at--hwk-heilbronn.de


7. Wann ist die Ausbildung tatsächlich zu Ende: laut Berufsausbildungsvertrag oder mit Abschluss der Prüfung? 

In der Regel liegt das Ausbildungsende laut Berufsausbildungsvertrag später als der Prüfungstermin. In diesem Fall gilt: Die Ausbildung ist beendet, wenn dem Betrieb der schriftliche Bescheid des Prüfungsausschusses vorliegt, dass der Prüfling die Gesellenprüfung bestanden hat.



8. Wo finde ich Ausbildungsplätze?

Freie Ausbildungsplätze im Handwerk der Region Heilbronn-Franken finden Sie in der Lehrstellenbörse und in der kostenlosen App „Lehrstellen-Radar“.



9. Wo meldet man sich zur Gesellenprüfung an?

Sofern ein aktives Ausbildungsverhältnis besteht, wird der Auszubildende von der Handwerkskammer oder, bei Innungsausschüssen, von der Geschäftsstelle der Innung automatisch zur Zwischen- oder Gesellen-/Abschlussprüfung eingeladen.



10. Ich möchte ein Auslandspraktikum absolvieren. Wer kann mich beraten?

Es gibt viele Förderprogramme und ebenso viele Anbieter. Einige davon finden Sie hier. Viele Fragen sind vorweg zu klären. Wenden Sie sich an die Handwerkskammer. Die Kammer vermittelt Ihnen auch Gesprächspartner der jeweiligen Programme.



Diplom-Sozialpädagoge Wilfried Jürgens

Berufsbildung, Ausbildungsberater

Tel. 07131 791-169

Fax 07131 791-2569

Wilfried.Juergens--at--hwk-heilbronn.de

11. Kann ich im Anschluss an meine Gesellenprüfung direkt den Meister machen? 

Der Nachweis der bestandenen Gesellenprüfung berechtigt, die Zulassung zur Meisterprüfung zu beantragen. Da die Anforderungen in der Meisterprüfung sich deutlich von denjenigen in der Gesellenprüfung unterscheiden, ist es sehr sinnvoll, einige Zeit Berufserfahrung zu sammeln. Sie sollten auch unbedingt über den Besuch von Vorbereitungskursen ("Meisterschulen") nachdenken. Diese können, ergänzend zu dem immer notwendigen Selbststudium und der Eigenvorbereitung, eine hilfreiche Unterstützung bieten.



12. Wie läuft eine Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen ab? 

Wer im Ausland eine berufliche Aus- oder Weiterbildung gemacht hat, hat ein Interesse daran, dass diese in Deutschland anerkannt wird. Für die Anerkennung handwerklicher Bildungsabschlüsse sind die Handwerkskammern zuständig. Welche Regelungen für eine Anerkennung zum Tragen kommen, hängt unter anderem davon ab, welcher Gruppe der/die Antragsteller/-in angehört. Unterschieden wird zwischen

  • Anerkennung von Berufsabschlüssen aufgrund bilateraler Abkommen mit Österreich, Schweiz und Frankreich
  • Regelungen für Spätaussiedler und Vertriebene nach dem Bundesvertriebenengesetz
  • Regelungen für Kontingentflüchtlinge
  • Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz (ab 1. März 2020)

Eine Beratung bei der Handwerkskammer hilft Ihnen dabei, den für Sie passenden Weg herauszufinden.



Bettina Ludwig

Berufsbildung, Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise

Tel. 07131 791-162

Fax 07131 791-2562

Bettina.Ludwig--at--hwk-heilbronn.de

Häufig gestellte Fragen aus dem Bereich Meistervorbereitung und Meisterprüfung


1. Warum soll ich die Meisterprüfung ablegen?

Der Meisterbrief bietet Handwerkern viele Vorteile. Mehr dazu erfahren Sie auf der Webseite Der Weg zum Meister.



2. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Handwerksmeister und einem Industriemeister?

Ein Handwerksmeister wird im Meisterkurs gezielt auf das eigenständige Führen eines Unternehmens im Handwerk vorbereitet. Deshalb ist betriebswirtschaftliches Handeln als eigener Prüfungsteil ein fester Bestandteil der Meisterprüfung. Ebenso legt der Handwerksmeister eine fachpraktische Prüfung ab, in der er sein meisterliches Können unter Beweis stellen muss.



3. Aus welchen Teilen besteht die Meisterprüfung?

Die Meisterprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen:

  • Teil I: Praktische Prüfung
  • Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil III: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, mit den Teilen III und IV zu starten.



4. Gibt es Möglichkeiten, von einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreit zu werden?

Eine Befreiung von Prüfungsteilen ist möglich. Wer die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bereits bestanden hat, kann von den Teilen III und IV und auf Antrag von der Ablegung der Prüfung in gleichartigen Prüfungsfächern ganz oder teilweise befreit werden.

Wer eine Ausbildereignungsprüfung nachweist, wird vom Teil IV der Meisterprüfung befreit. Prüfungsteilnehmer, die eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben, wie z. B. Geprüfte/-r Fachmann/-frau für die kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung, werden in Baden-Württemberg vom Teil III befreit.

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Befreiung direkt mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung und reichen die entsprechende Nachweise ein. Die Mitarbeiter prüfen dann gerne, ob die von Ihnen abgelegte Prüfung mindestens die gleichen Anforderungen erfüllt wie die Meisterprüfung.



5. Welche Gebühren fallen beim Ablegen der Meisterprüfung an?

Teil I: 300 Euro
Teil II: 275 Euro
Teil III: 150 Euro
Teil IV: 150 Euro

Insgesamt beträgt die Gebühr für die Meisterprüfung 875 Euro.

Zusätzlich fallen, je nach Handwerksberuf, noch Kontroll- und Abnahmekosten für die praktische Prüfung in Teil I in unterschiedlicher Höhe an.



6. In welchen Berufen kann die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken abgelegt werden?

Zulassungspflichtige Berufe:

  • Elektrotechniker
  • Feinwerkmechaniker
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Friseure
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Landmaschinenmechaniker
  • Metallbauer
  • Schreiner
  • Stuckateure
  • Zimmerer

Zulassungsfreie Berufe:

  • Weinküfer



7. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden?

Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk werden Sie zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten, nachweisen können. Es besteht aber auch die Möglichkeit zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, wenn eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt wurde. Hierbei ist der Nachweis einer zweijährigen Gesellentätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, erforderlich.

Eine Zulassung zur Meisterprüfung im zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe ist dann möglich, wenn eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen wurde.



8. Wie melde ich mich zur Meisterprüfung an? 

Sie melden sich mit dem Antrag auf Zulassung  zur Meisterprüfung an. Die Anmeldung kann per E-Mail oder schriftlich per Post bei der Handwerkskammer erfolgen. Der zuständige Meisterprüfungsausschuss prüft, ob Sie alle Voraussetzungen mitbringen, um die Meisterprüfung abzulegen. 

Bitte beachten Sie, dass allein die Anmeldung beim Kursveranstalter die Prüfungsteilnahme nicht ermöglicht.

9. Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung zur Meisterprüfung?

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Geburtsurkunde oder Kopie vom Personalausweis
  • Gesellenprüfungs- oder Abschluss- bzw. Facharbeiterprüfungszeugnis in beglaubigter Form
  • Arbeitsbescheinigung über die berufliche Tätigkeit, wenn die Meisterprüfung nicht im Gesellenprüfungshandwerk abgelegt werden soll (mindestens 2 Jahre im Meisterprüfungshandwerk)
  • gegebenenfalls Zeugnis über abgelegte Meister-/Technikerprüfungen beziehungsweise sonstige anrechenbare Prüfungen in beglaubigter Form (z. B. Ausbildereignungsprüfung)
  • gegebenenfalls Freigabe einer anderen Handwerkskammer, falls dort bereits eine Zulassung erfolgt ist, beziehungsweise die Teile I und II der Meisterprüfung abgelegt werden
  • Lebenslauf


10. Wie melde ich mich von der Meisterprüfung ab?

Wenn Sie die Meisterprüfung nicht mehr wie geplant ablegen wollen, melden Sie sich schriftlich und direkt bei der Meisterprüfungsabteilung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken ab. Wichtig: Eine Abmeldung beim Kursveranstalter genügt nicht!

Abmeldung vor Beginn der Prüfung

In diesem Fall gilt die Meisterprüfung in diesem Teil als nicht abgelegt. Sie haben also noch alle Chancen offen, um erneut an der Prüfung teilzunehmen.

Abmeldung nach Beginn der Prüfung

Haben Sie sich erst nach dem Prüfungstermin abgemeldet, wird die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet. Damit verlieren Sie eine Prüfungschance. Die Prüfungsgebühr wird in diesem Fall trotzdem fällig, da bereits Kosten entstanden sind.



11. Wie bereite ich mich auf die Meisterprüfung vor?

Erfahrene Dozenten, Lehrer und Praktiker ermöglichen eine gezielte Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Die Vorbereitungsmaßnahmen finden je nach Beruf in den Schulungsräumen der Handwerkskammer, im Bildungs- und Technologiezentrum oder an einer Meisterschule statt. Eine Übersicht über die Vorbereitungskurse der Handwerkskammer finden Sie in der Rubrik  Kurse und Seminare.



12. Wo muss ich mich zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung anmelden?

Für die Vorbereitung in den folgenden Berufen müssen Sie sich bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken anmelden:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Friseure
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Landmaschinenmechaniker
  • Metallbauer
  • Zimmerer

Für die Vorbereitung in den folgenden Berufen müssen Sie sich bei den jeweiligen Meisterschulen anmelden:

Gewerbliche Kreisberufsschule Öhringen:

  • Elektrotechniker

Christian-Schmidt-Schule Neckarsulm, Gewerbliche Schule Künzelsau und Bad Mergentheim:

  • Feinwerkmechaniker

Gewerbliche Schulen Heilbronn:

  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Stuckateure

Gewerbliche Schule Schwäbisch Hall:

  • Schreiner

Bundesfachschule des Deutschen Fass- und Weinküfer-Handwerks Weinsberg

  • Weinküfer


13. Ich möchte genauer wissen, wie meine Note zustande kam. Was muss ich tun?

Gerne können Sie Prüfungseinsichtnahme in Ihre Prüfungsunterlagen beantragen. Dazu stellen Sie einfach einen schriftlichen Antrag per Brief oder E-Mail. Die Mitarbeiter stimmen mit Ihnen dann einen passenden Termin ab.



14. Wie oft kann eine Meisterprüfung wiederholt werden?

Nach der Erstprüfung haben Sie die Möglichkeit alle Prüfungsteile maximal drei Mal zu wiederholen. Dabei werden Ihnen die Handlungsfelder, Prüfungsbereiche oder Prüfungsfächer, die Sie bereits bestanden haben, für drei Jahre auf das gesamte Prüfungsergebnis angerechnet. Bestehen Sie einen Prüfungsteil zum vierten Mal nicht, können Sie die Meisterprüfung insgesamt nicht mehr beenden.



15. Wann bekomme ich meinen Schmuckmeisterbrief?

Den Schmuckmeisterbrief erhalten Sie bei der Meisterfeier der Handwerkskammer Heilbronn-Franken feierlich überreicht. Sollten Sie an der Feier nicht teilnehmen können, kann Ihr Meisterbrief danach auch an Sie verschickt oder von Ihnen abgeholt werden.



16. Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten?

Die Meistervorbereitungsmaßnahmen sind nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt am ständigen Wohnsitz und unter  www.aufstiegs-bafoeg.info



Häufig gestellte Fragen aus dem Bereich Weiterbildung

1. Ich habe einen Beruf erlernt und will mich weiterbilden. Welche Förderung gibt es?

Durch das Förderprogramm "Fachkurse" schafft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Anreize für eine verstärkte Qualifizierung. Eine Reduzierung der Teilnahmegebühren soll daher die Kursteilnahme attraktiver machen sowie die Veranstalter veranlassen entsprechende Seminare verstärkt anzubieten.



2. Ich bin über 50 Jahre und will mich weiterbilden. Welche Förderung gibt es?

Da die Altersgruppe der ab 50-Jährigen in der beruflichen Weiterbildung eher unterrepräsentiert ist, wird bei der Fachkursförderung für diese Zielgruppe  ein zusätzlicher Teilnahme-Bonus gewährt. Viele Kurse des Bildungs- und Technologiezentrums Heilbronn können deshalb für Personen ab 55 Jahren vergünstigt angeboten werden.



3. Sind die Lehrgänge staatlich anerkannt?

Die Prüfungen der Qualifikationslehrgänge sind vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden Württemberg genehmigt. Diese Abschlüsse werden bundesweit anerkannt.



4. Muss ich als Weiterbildungsteilnehmer Handwerker sein?

Unsere Lehrgänge stehen allen Berufsgruppen offen.



5. Darf ich für eine Weiterbildungsberatung zu Ihnen kommen?

Selbstverständlich können Sie einen individuellen Beratungstermin vereinbaren. Ihre persönlichen Weiterbildungsziele stehen bei dem Beratungsgespräch im Mittelpunkt. Sie erhalten ein passgenaues Angebot.



6. Wer unterrichtet bei den Lehrgängen?

Unsere Dozenten sind ausnahmslos erfahrene Praktiker, die Ihnen Wissen für die praktische Anwendung im Betrieb vermitteln.



7. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten habe ich nach der Meisterprüfung?

Das Bildungs- und Technologiezentrum bietet verschiedene Kurse zur Fort- und Weiterbildung nach der Meisterprüfung an. Einer davon führt zum Geprüften Betriebswirt nach der HwO.

Weitere Informationen zum Kursangebot finden Sie in der Rubrik  Kurse und Seminare.



8. Welche Weiterbildungsangebote gibt es bei der Handwerkskammer?

Das Weiterbildungsangebot umfasst folgende Gebiete: Führungswissen, betriebswirtschaftliche Weiterbildung, Schulungen für Multimedia und Kommunikationstechnik, technische Weiterbildung, Vorbereitung auf die Meisterprüfung, Vorbereitung auf die Gesellenprüfung. Auch zu den Themen Internet und Existenzgründung werden Kurse angeboten. 

Informationen zum aktuellen Kursangebot finden Sie im aktuellen Weiterbildungsprogramm.