Der ZDH informiertErmäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie seit 1. Januar 2026

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auf seiner Webseite detaillierte Informationen für Betriebe der Lebensmittelgewerke zusammengestellt.

Eine Lebensmittelfachverkäuferin greift einen nach einem Teller.
www.amh-online.de

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt seit dem 1. Januar 2026 (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Von der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes profitieren nicht nur Restaurants, Kantinen, Bars und Cafés, sondern auch Handwerksbetriebe wie Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Eishersteller, die für Ihre Kunden Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten, sowie Catering- und Partyservice-Anbieter. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche.

Kontakt

Sascha Grimm-Neumann
Fotoatelier M/Terzo Algeri

Dipl.-Betriebswirt (BA), LL.M. Sascha Grimm-Neumann

Leiter Unternehmensberatung (Stadt- und Landkreis Heilbronn)

Allee 76

74072 Heilbronn

Tel. 07131 791-170

Fax 07131 791-2570

sascha.grimm-neumann--at--hwk-heilbronn.de