
Fördermöglichkeiten für Digitalisierungsvorhaben
Der Laden läuft. Was will man mehr? Aber sind Sie mit Ihrem Betrieb auch für die Zukunft gerüstet?
Bund und Land unterstützen Digitalisierungsvorhaben mit Fördermitteln, damit die Digitalisierung auch im breiten Mittelstand ankommt. Hier erfahren Sie mehr über die Programme "Digitalisierungsprämie Plus", "Digital Jetzt" und "go-digital".
Digitalisierungsprämie Plus
Wer fördert?
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg setzt die Digitalisierungsprämie Plus gemeinsam mit der L-Bank um.
Wer wird gefördert?
Die Förderung können Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern erhalten.
Förderfähige Vorhaben
- Anschaffung von neuen digitalen Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie damit verbundene Dienstleistungen
- Schulungen für Mitarbeiter um Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren
- Einrichtung von IKT-Sicherheitslösungen
Wieviel wird gefördert?
Vorhaben zwischen 10.000 und 120.000 Euro werden mit einer finanziellen Förderung zwischen 5.000 Euro und 12.000 Euro unterstützt. Der konkrete Fördersatz hängt vom jeweiligen Kostenvolumen ab.
Ablauf
Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen. Bei der Zuschussvariante reichen Betriebe ihren Förderantrag direkt bei der L-Bank ein. Bei der Darlehensvariante erstellen Betriebe zusammen mit ihrer Hausbank einen Förderantrag.
Voraussetzungen, Anträge, Ansprechpartner
Weitere Informationen zur Digitalisierungsprämie Plus erhalten Sie direkt bei den Fördergebern:
Wirtschaft digital Baden-Württemberg
Ihr Ansprechpartner bei der Handwerkskammer
Anschaffung von neuen digitalen Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie damit verbundene Dienstleistungen
Schulungen für Mitarbeiter um Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren
Einrichtung von IKT-Sicherheitslösungen
B. Eng. Sven Rank
Bildungs- und Technologiezentrum
Fax 07131 791-2597
Sven.Rank--at--btz-heilbronn.de
Digital Jetzt
Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen, branchenunabhängig, Handwerksbetriebe sowie freie Berufe
- Unternehmen mit 3 bis 499 Mitarbeitern
- Betriebsstätten bzw. Niederlassungen in Deutschland
Förderfähige Vorhaben
Noch nicht begonnene Digitalisierungsvorhaben: Investitionen in Soft- und Hardware sowie die Mitarbeiterqualifizierung, auch Investitionen in die IT-Sicherheit
Wieviel wird gefördert?
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, gestaffelt nach der Unternehmensgröße bis zu 50 Prozent
Ablauf
Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden seit Januar 2021 in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Losverfahren vergeben. Zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung melden sich registrierte Antragsteller im Förderportal an. Ausgewählte Nutzer werden automatisch benachrichtigt und können anschließend einen Antrag vorbereiten und einreichen.
Voraussetzungen, Anträge, Ansprechpartner
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Ihr Ansprechpartner bei der Handwerkskammer
B. Eng. Sven Rank
Bildungs- und Technologiezentrum
Fax 07131 791-2597
Sven.Rank--at--btz-heilbronn.de
go-digital
Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die
- weniger als 100 Mitarbeiter
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben
- eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und
- eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Förderfähige Vorhaben
Gefördert wird die Beratung durch IT-Unternehmen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben.
Wieviel wird gefördert?
Bis zu 50 Prozent Förderung für auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Ablauf
Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Alle für das Förderprogramm "go-digital" autorisierten Beratungsunternehmen werden in der interaktiven Beraterlandkarte veröffentlicht.
Voraussetzungen, Ansprechpartner
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Hier finden Sie die Beraterlandkarte:
www.innovation-beratung-foerderung.de
Ihr Ansprechpartner bei der Handwerkskammer
B. Eng. Sven Rank
Bildungs- und Technologiezentrum
Fax 07131 791-2597
Sven.Rank--at--btz-heilbronn.de