Junger Mann, Feinwerkmechaniker bei der Arbeit
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Innovationen müssen geschützt werden. Gewerbliche Schutzrechte sind ein geeignetes Instrument. Erfinderberatung - Gewerbliche Schutzrechte

Sie erhalten bei der Handwerkskammer eine unabhängige und ganzheitliche Beratung in allen Fragen zu Erfindungen und Innovationen.

Innovationen schützen durch Patent und Gebrauchsmuster

Beim Patent und Gebrauchsmuster handelt es sich um technische Schutzrechte mit denen Sachen oder Verfahren vor Nachahmung beziehungsweise Verwertung durch Unbefugte geschützt werden können. Die wichtigsten Voraussetzungen zur Anmeldung sind die Neuheit und die vollständige Offenlegung der Idee. Bevor mit der Anmeldung begonnen wird - die einen gewissen Aufwand mit sich zieht - sollte geprüft werden, ob die Idee auch wirklich neu ist. Über Datenbankrecherchen kann in Erfahrung gebracht werden, ob man selbst gegen das Schutzrecht eines Anderen verstößt.

Schutzrechte können Ihnen dabei helfen, langfristig die Wettbewerbsvorteile Ihres Betriebs zu sichern.

Uwe Schopf, Beauftragter für Umwelt und Technologie, Handwerkskammer Heilbronn-Franken


Durch Firmen- und Produktmarken sich vom Wettbewerb abheben

Da Waren oder Dienstleistungen von verschiedenen Herstellern heute in vielen Bereichen nicht mehr zu unterscheiden sind, versuchen sich die Anbieter durch ein unternehmensspezifisches Zeichen - man spricht von einer Marke - vom Wettbewerb abzuheben. In Handwerksunternehmen kommen vor allem Firmen- oder Produktmarken zum Einsatz. Bei der Anmeldung sind bestimmte Formalien zu beachten. Gerade in den vergangenen fünf Jahren hat die Markenanmeldung von klein- und mittelständischen Unternehmen sehr stark an Bedeutung gewonnen.

 

Tipp

Im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg können Sie sich neutral, umfassend und kostenlos über alle gewerblichen Schutzrechte informieren. Es stehen Ihnen eine Vielzahl von Datenbanken sowie qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.

 Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg

Ihr Erscheinungsbild schützen

Das eingetragene Design schützt das äußere Erscheinungsbild – also das Design und nicht die technische Funktion – eines Produktes vor Nachahmung. Geschützt werden kann die Form und/oder die Farbgebung von Flächen oder Gegenständen, z.B. Haushaltsgeräte, Möbel, Werkzeuge, Kleidung, Postkarten, Stoffmuster, Tapeten. Auch typografische Schriftzeichen und Ornamente, die in Texten verwendet werden, gehören dazu. Das Design muss zum Anmeldetag neu sein und eindeutig eine schöpferische, ästhetische Leistung darstellen, d.h. es muss sich vom üblichen Design abheben.



  

Förderung der Beratung

Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.

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Uwe Schopf Fotoatelier M – Heilbronn

Dipl.-Wirtsch.Ing. (FH) Uwe Schopf

Stv. Abteilungsleiter Unternehmensberatung

Allee 76

74072 Heilbronn

Tel. 07131 791-175

Fax 07131 791-2575

Uwe.Schopf--at--hwk-heilbronn.de