Glasbruch absichern

Nach dem Essen schnell abräumen und das Geschirr in die Spülmaschine stellen. Ein unachtsamer Moment und die schwere Bratpfanne fällt auf das Ceranfeld und hinterlässt einen großen Sprung. Oder Kinder spielen Fußball, das Leder knallt gegen die Scheibe eines Tischlerbetriebs und diese bricht – beides kann teuer werden. Mit einer Glasversicherung muss man sich in so einem Fall über die Kosten keine Gedanken machen. Sie bietet Schutz bei Glasbruch von Gebäude- und Möbelverglasungen.

Hausratsversicherungen ersetzen nur Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl und darauf folgenden Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind. Gebäudeverglasungen, also Fenster oder Türverglasungen, gehören nicht zum Hausrat. Es gibt nur eine Ausnahme: Gebäudebeschädigungen in Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl sind über die Hausrat­versicherung abgedeckt. Aber auch diese bietet keinen ausreichenden Schutz. Wird eine Scheibe beispielsweise von einem spielenden Kind oder von einem Randalierer eingeworfen, liegt kein Einbruchdiebstahl und damit kein Versicherungsschutz über die Hausrat­versicherung vor.

Die Glasversicherung ersetzt den finanziellen Schaden bei Glasbruch zum Beispiel an Vitrinen, großen Spiegeln, Aquarien oder sonstigem Möbelglas. Geht ein Fenster oder eine verglaste Tür in den eigenen vier Wänden zu Bruch, springt die Glasversicherung ein und übernimmt den Schaden.

Glasversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten. Sie reichen vom Basisschutz für Fenster, Türen und Verglasungen über das Versichern von Spiegeln, Glasbausteinen, Profilbaugläsern oder Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff bis hin zum Bruch von Duschkabinen, Cerankochfeldern und künstlerisch bearbeiteten Scheiben aus Glas. Zum Versicherungsschutz gehört auch die Kostenübernahme für notwendige Arbeiten wie Gerüstbau, Kräne, Handwerkerkosten oder Aufräumarbeiten.

 

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