Meldepflicht für Handwerker
Sämtliche Gesellschaften sind zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet.
Die Handwerkskammer berät Sie kostenlos in allen Bereichen des Handwerks- und Gewerberechts und stellt Ihnen hier Merkblätter und Musterformulierungen zur Verfügung.
Sämtliche Gesellschaften sind zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet.
Auch Handwerksbetriebe müssen sich an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten. Hier gibt es Fallbeispiele und Checklisten für den richtigen Umgang mit Daten.
Handwerkerinnen und Handwerker erhalten von Händlern die Arbeitskosten erstattet, die ihnen durch den Einbau fehlerhaften Materials entstanden sind.
Für sämtliche Unternehmer besteht seit Februar 2017 die Pflicht, im Falle der Nichtbeilegung einer Streitigkeit mit einem Verbraucher, diesen auf eine zuständige Streitbeilegungsstelle hinzuweisen.
Seit 2014 gilt ein neues Verbraucherrecht. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, finden Sie hier Merkblätter und Musterformulierungen.
Pflichten nach der DL-InfoV: Was Sie wissen müssen, um Abmahnungen zu vermeiden.