Unfairen Wettbewerb verhindernHandwerkskammer kämpft gegen Schwarzarbeit
Die Kammer geht gezielt gegen illegale Tätigkeit im Handwerk vor. 48 Betriebsuntersagungen und Bußgeldbescheide in Höhe von mehr als 60.000 Euro wurden 2025 verhängt.
„Der arbeitet doch ganz offensichtlich schwarz – warum passiert da nichts?“ Solche Hinweise erreichen die Handwerkskammer Heilbronn-Franken regelmäßig. Der Frust rechtmäßig eingetragener Betriebe ist groß – und nachvollziehbar. Die Kammer geht deshalb gezielt gegen illegale Tätigkeit im Handwerk vor.
Schwarzarbeit im handwerksrechtlichen Sinne liegt vor, wenn ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne entsprechende Eintragung in der Handwerksrolle ausgeübt wird. Im vergangenen Jahr konnte die Handwerkskammer in 48 Fällen erfolgreich gegen Betriebe vorgehen, die nicht ordnungsgemäß eingetragen waren. In allen Fällen wurden bei den zuständigen Ordnungsbehörden Untersagungsverfahren angestoßen. Zudem verhängten die Behörden Bußgelder in Höhe von insgesamt 62.821 Euro inklusive Gebühren.
Eintragungspflicht bereits vor der Gründung
Wer ein Handwerksunternehmen gründet, muss sich bereits vor der Gewerbeanmeldung bei der Handwerkskammer registrieren lassen. Diese prüft, ob die geplante Tätigkeit zulassungspflichtig ist und somit in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Erfolgt fälschlicherweise zunächst eine Gewerbeanmeldung, wird die Kammer durch das Gewerbeamt informiert.
Die Eintragung ist an klare Voraussetzungen geknüpft: Der Inhaber oder ein angestellter Betriebsleiter muss einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation vorweisen. Ist dies nicht der Fall, darf er die entsprechende handwerkliche Leistung nicht anbieten. Tut er dies dennoch, informiert die Handwerkskammer die zuständigen Behörden und beantragt ein Untersagungsverfahren. Diese übernehmen die weitere Prüfung, da die gesetzliche Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Landratsämtern, großen Kreisstädten und Stadtkreisen liegt. Sie können den Betrieb untersagen und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen.
Wettbewerbsverzerrung zulasten eingetragener Betriebe
Dass viele Unternehmen die Voraussetzungen für eine Eintragung nicht erfüllen, hat einen guten Grund: Meisterqualifikationen zu erwerben kostet Zeit und Geld – genau wie die laufenden Kosten eines Unternehmens. „Eingetragene Handwerksbetriebe investieren erheblich – etwa in Qualifikation, angestellte Betriebsleiter und Kammerbeiträge – und stehen dann im Wettbewerb mit Anbietern, die diese Anforderungen umgehen“, erklärt Martin Weiß, Abteilungsleiter Recht der Handwerkskammer. „Das führt zu erheblichen Preisunterschieden. Betriebe ohne Eintragung können ihre Leistungen rund 25 Prozent günstiger anbieten. Das ist schlicht unfair.“
Nach Angaben der Handwerkskammer arbeiten alle beteiligten Stellen an der Aufklärung und Verfolgung solcher Fälle. In der Praxis sei die Durchsetzung jedoch oft schwierig. Verstöße müssten eindeutig nachgewiesen werden – insbesondere, wer wann und in welchem Umfang tätig war. Da häufig Absprachen getroffen und Barzahlungen genutzt würden, seien Belege schwer zu sichern. Hinzu komme eine angespannte Personalsituation in vielen Ordnungsämtern, die eine lückenlose Kontrolle zusätzlich erschwere.
Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 30. März 2026.