Was Online-Händler jetzt wissen müssenInformationspflicht zu Online-Plattform entfällt
Bisher waren Unternehmen verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU bereitzustellen. Mit der Abschaltung der Plattform entfällt diese Pflicht ab 21. Juli 2025.

Da das Verfahren kaum genutzt wurde, hat die EU entschieden, ihre Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 abzuschalten. Diese Plattform wurde ursprünglich geschaffen, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen einfacher und kostengünstiger als durch ein Gerichtsverfahren lösen zu können.
Die sogenannte ODR-Verordnung der EU verlangte bislang von Unternehmen, die ihre Produkte, Dienst- und Werkleistungen über einen Online-Shop vertreiben, dass sie auf ihrer Webseite mit einem Link auf die OS-Plattform hinweisen.
Bis Ende März 2025 konnten die letzten Beschwerden eingereicht werden. Diese werden bis zum 19. Juli 2025 bearbeitet. Danach wurden alle Nutzerdaten spätestens am 20. Juli 2025 gelöscht.
Was Betriebe tun müssen
- Mit Einstellung der Plattform entfällt die Informationspflicht für Betriebe. Dies hat zur Folge, dass der Link aus sämtlichen Online-Texten entfernt werden muss. Dazu gehören beispielsweise Impressum, AGB und Signatur.
- Betriebe, die in der Vergangenheit abgemahnt wurden, weil sie den OS-Link fehlerhaft oder gar nicht auf ihrer Webseite eingebunden hatten, sollten sich mit den Rechtsberatern der Handwerkskammer in Verbindung setzen. Sie klären mit Ihnen das weitere Vorgehen.