Was Online-Händler jetzt wissen müssenInformationspflicht zu Online-Plattform entfällt

Bisher waren Unternehmen verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU bereitzustellen. Mit der Abschaltung der Plattform entfällt diese Pflicht ab 21. Juli 2025.

Ein Mann mit einer Brille blickt auf einen Tablet-Bildschirm und steht dabei vor einem großen Fenster.
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Da das Verfahren kaum genutzt wurde, hat die EU entschieden, ihre Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 abzuschalten. Diese Plattform wurde ursprünglich geschaffen, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen einfacher und kostengünstiger als durch ein Gerichtsverfahren lösen zu können.

Mit Einstellung der Plattform entfällt die Informationspflicht für Betriebe und der Link zur OS-Plattform wird nicht mehr benötigt.

Hintergrund

Die sogenannte ODR-Verordnung der EU verlangte bislang von Unternehmen, die ihre Produkte, Dienst- und Werkleistungen über einen Online-Shop vertreiben, dass sie auf ihrer Webseite mit einem Link auf die OS-Plattform hinweisen.

Bis Ende März 2025 konnten die letzten Beschwerden eingereicht werden. Diese werden bis zum 19. Juli 2025 bearbeitet. Danach werden alle Nutzerdaten spätestens am 20. Juli 2025 gelöscht.

Was Betriebe tun müssen

  • Betriebe, die relevante Daten aus Streitfällen mit Verbrauchern bei der OS-Plattform hinterlegt haben, sollten die Daten bis zum 19. Juli 2025 exportieren, da diese mit Einstellung der Plattform gelöscht werden.
  • Der Link sowie die Hinweistexte sind bis einschließlich 20. Juli 2025 unverändert im Impressum, in den AGB sowie in den Angebots-E-Mails bereitzuhalten.
  • Ab dem 21. Juli 2025 muss der Link aus sämtlichen Rechtstexten entfernt werden.
  • Betriebe, die in der Vergangenheit abgemahnt wurden, weil sie den OS-Link fehlerhaft oder gar nicht auf ihrer Webseite eingebunden hatten, sollten sich mit den Rechtsberatern der Handwerkskammer in Verbindung setzen. Sie klären mit Ihnen das weitere Vorgehen.

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