In einem Friseursalon steht eine Frau an einem Laptop.
Manfred Grünwald

Barrierefreiheit Neue Vorgaben für Internetseiten

Am 29. Juni trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten und die Teilhabe am Wirtschaftsleben von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern. Seh-, hör- oder anderweitig beeinträchtigte Menschen sollen zukünftig Onlineangebote besser wahrnehmen können.

Die Vorgaben des Gesetzes betreffen unter anderem Unternehmenswebseiten, die E-Commerce-Angebote bereithalten. Dazu gehören beispielsweise Onlineshops oder Webseiten, über die Handwerkerleistungen direkt gebucht werden können.

Konkrete Maßnahmen

Betreiber solcher Webseiten müssen die nötigen Vorkehrungen treffen, um diese ihren Kunden barrierefrei zugänglich zu machen.

Hierzu zählen unter anderem eine verständliche und klar strukturierte Benutzeroberfläche, anpassbare Schriftarten, Schriftgrößen, Abstände und Kontraste, die Bedienbarkeit mittels Maus, Tastatur und Sprache sowie unterstützende Texte bei Formularfeldern, Bildern und multimedialen Inhalten.

Nicht alle Betriebe betroffen

Für Betriebe, die weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen („Kleinstunternehmen“), gilt das neue Gesetz nicht.

Handwerksbetriebe, die nicht unter die gesetzliche Definition des „Kleinstunternehmens“ fallen, bei denen die Einhaltung der neuen Anforderungen jedoch zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt, sind ebenfalls von den Vorgaben ausgenommen. Diese Ausnahme ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.

Präsentationswebseiten, auf denen Produkte oder Dienstleistungen lediglich vorgestellt, jedoch nicht von Verbrauchern erworben oder gebucht werden können, sind nicht von den Neuregelungen betroffen.

Hilfe bei der Umsetzung

Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) stellt ausführliche Informationen zur Umsetzung der Vorgaben sowie eine FAQ-Liste mit Praxistipps zur Verfügung.