In einem Friseursalon steht eine Frau an einem Laptop.
Manfred Grünwald

Barrierefreiheit Neue Vorgaben für Internetseiten

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Auch Handwerksbetriebe müssen die dort geregelten Vorgaben umsetzen, sofern sie vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden. 

Ziel der Vorgaben

Zweck des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist es, im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten. Es soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft stärken. 

Konkrete Umsetzung

Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) stellt ausführliche Informationen zur Umsetzung der Vorgaben sowie eine FAQ-Liste mit Praxistipps zur Verfügung.