
Barrierefreiheit Neue Vorgaben für Internetseiten
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Auch Handwerksbetriebe müssen die dort geregelten Vorgaben umsetzen, sofern sie vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden.
Ziel der Vorgaben
Zweck des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist es, im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten. Es soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft stärken.
Konkrete Umsetzung
Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) stellt ausführliche Informationen zur Umsetzung der Vorgaben sowie eine FAQ-Liste mit Praxistipps zur Verfügung.