
Probleme sichtbar machenOnline-Umfrage zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das Statistische Bundesamt führt im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine Umfrage zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes („Whistleblower-Richtlinie") durch und bittet Betriebe um ihre Mitwirkung.
Betriebe sind gefragt
Durch die Befragung sollen Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes und deren Ursachen identifiziert werden. Darüber hinaus soll untersucht werden, mit wie viel Aufwand die Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Pflichten konfrontiert sind ob die Höhe des Aufwands in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des Gesetzes steht.
Die Ergebnisse der Umfrage helfen dabei, Verbesserungspotentiale zu erkennen und zu beurteilen, ob und an welchen Stellen das Gesetz nachjustiert werden sollte.
Ablauf
- Die Beteiligung an der Unternehmensbefragung wird circa 20 Minuten in Anspruch nehmen.
- Mit der Bearbeitung des Fragebogens kann jederzeit pausiert und zu einem späteren Zeitpunkt fortgefahren werden.
- Die Teilnahme erfolgt anonym.
Hintergrund
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und diese an hierfür vorgesehene Meldestellen melden, vor Repressalien zu schützen. Betriebe mit regelmäßig 50 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, für Betriebe mit weniger Beschäftigten ist dies freiwillig möglich.