Eine Person stanzt Passfotos
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Was Berufsfotografen und Ausweisbesitzer jetzt wissen müssenPassbilder ab Mai nur noch digital

Im Oktober 2023 hat das Bundesinnenministerium eine neue Verordnung zu Personalausweisen und Pässen veröffentlicht, die nun zum 1. Mai wirksam wird. Aus diesem Anlass weist die Handwerkskammer Heilbronn-Franken ihre Mitgliedsbetriebe, insbesondere Berufsfotografen, darauf hin, dass ab diesem Stichtag Fotos für Pässe und Personalausweise nur noch in digitaler Form von den Meldebehörden akzeptiert werden. Entwickelte oder ausgedruckte Fotos werden nicht mehr angenommen.

Neu ist zudem, dass Bürger die Wahl haben, das Foto für ihr Ausweisdokument in einem professionellen Fotostudio oder direkt vor Ort in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen zu lassen. Wird das Foto von einem Berufsfotografen erstellt, muss die Übermittlung an das Bürgerbüro oder die Ausländerbehörde künftig medien-bruchfrei über eine sichere Verbindung erfolgen. Entsprechende technische Lösungen, etwa auf Basis einer Cloud, die nur registrierten und verifizierten Fotografen zur Verfügung stehen, werden von verschiedenen Dienstleistern angeboten, sind allerdings in der Regel kostenpflichtig. Die neue Regelung soll die Manipulation von Fotos für Ausweisdokumente verhindern, indem garantiert wird, dass das Bild aus einer sicheren Quelle stammt. Zudem erlaubt das Verfahren, das Foto sofort bei Erstellung auf seine Biometrietauglichkeit zu prüfen.

Zudem soll es ab Mai möglich sein, Reisepässe und Personalausweise innerhalb Deutschlands direkt an die Meldeanschrift der antragstellenden Person zustellen zu lassen. Auf Wunsch können Antragsteller künftig auch eine E-Mail-Adresse hinterlegen, um beispielsweise vor Erreichen des Gültigkeitsendes des Ausweisdokuments eine Erinnerung zur Neubeantragung zu erhalten.

 

Weitere Informationen

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