
Info-Flyer für HandwerkerkundenSteuerbonus für Handwerkerleistungen
Kunden können Handwerkerleistungen steuerlich absetzen - wenn einige Regeln beachtet werden. Hierüber informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in seinem neu aufgelegten Flyer "Steuerbonus für Handwerkerleistungen".
Der Flyer berücksichtigt aktuelle Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen und dient zur Informationen für Ihre Kunden, er kann zum Beispiel als Anhang zu einem Kostenvoranschlag beigefügt werden.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr, das entspricht bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt.
Begünstigte Handwerkerleistungen
Begünstigte Handwerkerleistungen sind, laut Bundesministerium der Finanzen, alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für einen inländischen, einen in der Europäischen Union oder einen im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.
Dies sind beispielsweise:
Zusätzlicher Steuerbonus für energetische Sanierungen (§ 35c EStG)
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden steuerlich separat gefördert. Gemäß § 35c EStG können bis zu 20 % der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro pro Objekt, über drei Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine qualifizierte Fachunternehmerbescheinigung.
Förderung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.