Ein Mann steht in einer Werkstatt und blickt auf ein Tablet.
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Pflichtangaben beachtenWas ins Impressum muss

Handwerkerinnen und Handwerker, die eine Firmenwebseite betreiben, müssen darauf bestimmte Angaben über sich und ihren Betrieb hinterlegen. Diese sind im sogenannten „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) geregelt. Zweck der Angaben ist, dass Kundinnen und Kunden Kontakt aufnehmen oder sich bei der Aufsichtsbehörde über die Seriosität des Betriebs informieren können.

Das Impressum auf einer Webseite muss nach spätestens zwei Klicks zu erreichen sein. Es empfiehlt sich deshalb, den Link zum Impressum im sogenannten „Footer" (Fußzeile) zu positionieren.

Alle Pflichtangaben auf einen Blick

  • Name und Anschrift des Betriebes
  • Kontaktdaten (E-Mail und Telefon)
  • Wirtschafts- oder Umsatzsteuer-ID
  • Rechtsform (bei juristischen Personen zusätzlich die Vertretungsberechtigten)
  • Aufsichtsbehörde (im Handwerk nur bei Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern und Büchsenmachern)
  • Registereintragungen (beispielsweise Registernummer im Handelsregister)

Besonderheiten für Gesundheitshandwerke

Betriebe, die ein Gesundheitshandwerk ausüben, sind verpflichtet, weiter Angaben zu machen. Sie müssen die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, Deutschland als den Staat, in dem die Berufszulassung genehmigt wurde und die Handwerksrolle als berufsrechtliche Regelung aufführen.

Schlichtungsverfahren

Betriebe, die eine Webseite haben, müssen außerdem Informationspflichten aus dem Verbraucherrecht erfüllen. Sie müssen angeben, ob sie zur Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren mit Verbraucherinnen und Verbrauchern bereit sind oder nicht. Es bietet sich an, diesen Hinweis ebenfalls im Impressum zu platzieren.

Die Verbraucherschlichtung ist im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelt und wird von besonderen Schlichtungsstellen durchgeführt. Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können bei der sogenannten Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung (www.verbraucher-schlichter.de) behandelt werden. Das Verfahren darf nur von Verbrauchern beantragt werden und wird ausschließlich online durchgeführt. Das Verfahren ist für Streitigkeiten mit Verbrauchern geeignet, die sich auf Verbraucherrechte – beispielsweise Widerruf oder Rücktritt -  berufen.

Alternativ zur Verbraucherschlichtung bietet auch die Handwerkskammer Heilbronn-Franken ein Vermittlungsverfahren an. Dieses ist kostenlos, weniger formal und kann auch vom Handwerksbetrieben initiiert werden.

Abmahnungen möglich

Werden die Angaben auf der Webseite fehlerhaft oder gar nicht gemacht, stellt dies einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Mitbewerber und befugte Vereine, wie beispielsweise Verbraucherzentralen, können diesen Verstoß kostenpflichtig abmahnen.

 

Weitere Informationen

Außergerichtliche Streitbeilegung

Ihr Ansprechpartner

Ass. jur. Andreas Blatt

Recht

Tel. 07131 791-140

Fax 07131 791-2540

andreas.blatt--at--hwk-heilbronn.de