Vor einem Gebäude steht ein Schild. Auf dem Schild steht Behördenzentrum und Amtsgericht Heilbronn.
Jérôme Umminger

Gerichtsprozess vor dem Heilbronner LandgerichtHandwerkskammer geht erfolgreich gegen Meisterbrief-Fälscher vor

Anfang des Jahres schauten die Mitarbeiter der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken verwundert, als sie einen etwas eigenwillig anmutenden Meisterbrief auf dem Tisch oder besser gesagt im E-Mail-Postfach hatten. Der angebliche Meisterbrief trägt auffällige Verzierungen. Zudem ist als Aussteller die Handwerkskammer Frankfurt genannt. Der korrekte Name der hessischen Kammer lautet Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.

Verdacht bestätigt

Die Juristen der Handwerkskammer Heilbronn-Franken hatten daher schnell einen Verdacht: Das muss eine Fälschung sein, mit der sich der Antragsteller das Recht zur Führung eines Friseursalons erschleichen will.

Ein kurzer Anruf bei den Kollegen in Frankfurt am Main brachte Klarheit. Der Antragsteller ist dort nicht bekannt. Das Dokument wurde dort nie ausgestellt. Deshalb brachten die Kammer-Juristen die Fälschung zur Anzeige. Vor dem Amtsgericht Heilbronn kam es nun zur Verhandlung.

Richterin: „Schlechte Fälschung“

Staatsanwalt Martin Rudolf warf dem Beschuldigten vor, einen „total gefälschten Meisterbrief des Friseurhandwerks“ bei der Handwerkskammer eingereicht zu haben. Auch Richterin Catrin Waldhier-Barbunopulos betrachtete das als erwiesen. „Es handelt sich hier offensichtlich um eine Fälschung, und dazu noch um eine schlechte“, betonte sie.

Da der Beschuldigte bisher noch keine Vorstrafen habe, könne sie sich die Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153a der Strafprozessordnung (StPO) bei Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.200 Euro vorstellen. Verteidiger Constantin Schiffer signalisierte grundsätzliche Bereitschaft zu einer solchen Zahlung. Staatsanwalt Martin Rudolf wertete eine maßvolle Geldauflage ebenfalls als angemessen. Er gehe davon aus, dass ein solches Vergehen durch den Angeklagten nicht wieder vorkomme.

Nach kurzer Beratung mit seinem Mandanten schlug Rechtsanwalt Constantin Schiffer der vorsitzenden Richterin die Zahlung in Höhe von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation vor. Dem stimmte Richterin Catrin Waldhier-Barbunopulos zu und fasste folgenden Beschluss: Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Der Beschuldigte muss fünf Raten zu je 200 Euro an die Stiftung „Große Hilfe für kleine Helden“ der SLK-Kinderklinik Heilbronn zahlen. Wenn die insgesamt 1.000 Euro nach sechs Monaten bezahlt sind, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.

Eindringliche Warnung

Abschließend warnte die Richterin den Beschuldigten eindringlich: „Wenn die Geldauflage nicht bezahlt ist, wird das Verfahren wiederaufgenommen. Dann treffen wir uns hier erneut und das Verfahren wird nicht mehr eingestellt.“ Gemäß Paragraph 269 Strafgesetzbuch (StGB) drohen dem Angeklagten bei Wiederaufnahme des Verfahrens eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.