Antrag auf Meisterprämie mit Stift
Jérôme Umminger

Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 2. Mai 2025Fünf Jahre Meisterprämie – fast 1,4 Millionen Euro für Meister aus der Region

Seit dem 1. Mai 2020 belohnt das Land Baden-Württemberg erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung mit einer steuerfreien Prämie in Höhe von 1.500 Euro. Diese finanzielle Unterstützung – bekannt als Meisterprämie – soll dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken und den Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

„Die Meisterprämie ist ein wichtiger Anreiz für die berufliche Weiterbildung im Handwerk. Seit Einführung der Förderung konnten wir insgesamt 908 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 1.362.000 Euro bewilligen – allein 196 davon im vergangenen Jahr“, sagt Petra Leutbecher, Leiterin des Meisterreferats bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken.

Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, sieht in der Meisterprämie ein wichtiges Instrument zur Nachwuchsförderung und Zukunftssicherung: „Es ist dringend notwendig, dass die berufliche Bildung die Wertschätzung erhält, die sie verdient. Denn nur mit einem starken Handwerk können wir die Herausforderungen unserer Zeit meistern. Dafür brauchen wir Meisterinnen und Meister, die bestmöglich unterstützt werden.“

„Die Meisterprämie ist unverzichtbar, aber in der Höhe leider nicht mehr zeitgemäß. Wir fordern daher eine Verdoppelung auf 3.000 Euro – so wie es in Bayern bereits der Fall ist. Wir hoffen, dass unsere baden-württembergische Landesregierung spätestens ab der nächsten Legislaturperiode 2026 nachzieht und damit ein Zeichen für das Handwerk setzt“, fordert Ralf Rothenburger, Präsident der Handwerkskammer Heilbronn-Franken.

Es ist dringend notwendig, dass die berufliche Bildung die Wertschätzung erhält, die sie verdient.

Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken

Antragstellung ganzjährig möglich

Antragsberechtigt sind Handwerkerinnen und Handwerker, die ihre Meisterprüfung in einem Gewerk der Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg wohnen und/oder arbeiten. Wer mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt, muss neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auch das Meisterprüfungszeugnis bei der zuständigen Handwerkskammer einreichen.

Für die Antragstellung und Auszahlung der Meisterprämie sind die acht baden-württembergischen Handwerkskammern zuständig. Bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken ist die Antragstellung ganzjährig möglich. Die Auszahlung an die Meisterinnen und Meister erfolgt zeitnah nach positiver Antragsprüfung und wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse seit dem 1. Januar 2020 gewährt.

Die Meisterprämie im Handwerk ist eine Freiwilligkeitsleistung des Landes Baden-Württemberg, über deren Finanzierung der Landesgesetzgeber im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen entscheidet. Derzeit stellt das Land jährlich Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro für die Meisterprämie zur Verfügung.

Petra Leutbecher
Michael Wiest Dynamic Foto Nordheim

Dipl.-Ing.(FH) Petra Leutbecher

Leiterin Meisterreferat, Stv. Abteilungsleiterin Berufsbildung

Allee 76

74072 Heilbronn

Tel. 07131 791-160

Fax 07131 791-2560

Petra.Leutbecher--at--hwk-heilbronn.de