
Meisterprämie in Baden-Württemberg
Jungmeister können seit Mai 2020 die Meisterprämie der Landesregierung in Höhe von 1.500 Euro beantragen. Hier finden Sie Informationen zur Beantragung.
Erfolgreiche Absolventen von Meisterkursen im Handwerk können seit dem 1. Mai 2020 eine Prämie der baden-württembergischen Landesregierung beantragen. Das Land stellt dafür im Staatshaushaltsplan 2020/2021 jährliche Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro bereit.
Wer bekommt die Meisterprämie?
- Die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhält jeder Handwerker, der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt.
- Voraussetzung ist, dass der Antragsteller im Land Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet.
- Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt.
Wo kann ich die Meisterprämie beantragen?
Ihre Meisterprämie beantragen Sie bei der Handwerkskammer in Baden-Württemberg, von der Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis erhalten haben. Sollten Sie die Meisterprüfung außerhalb von Baden-Württemberg abgelegt haben, wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer Ihres Wohn- beziehungsweise Arbeitsortes.
Sie haben Fragen zur Antragstellung? Ein FAQ-Dokument des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) hilft dabei.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing.(FH) Petra Leutbecher
Leiterin Meisterreferat, Berufsbildung
Fax 07131 791-2560
Petra.Leutbecher--at--hwk-heilbronn.de
Fragen und Antworten (FAQ) zur Antragstellung
FAQs rund um die Meisterprämie im Handwerk
Weitere Informationen
Neben der Meisterprämie gibt es auch eine Gründungs- und Übernahmeprämie für Meisterabsolventen. Mehr Infos hier: