In der Übersicht erfahren Sie, welche unterschiedlichen Programme es bereits gibt und welche zukünftig geplant sind.Entlastungsprogramme Energiekosten
Um die steigenden Energiepreise abzufedern, haben der Bund und das Land Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Palette reicht von Steuersenkungen und der Übernahme des Abschlages für Gas und Wärme, über kostenlose Beratung und zinsverbilligte Förderprogramme bis hin zur Deckelung des Gaspreises.
Seit Oktober 2022
- Umsatzsteuersenkung auf Erdgas und Wärme über ein Wärmenetz
Status: in Kraft
Wie: befristete Absenkung des MwSt.-Satzes auf 7 %
Für wen: alle Erdgas- und Wärmekunden
Förderzeitraum: 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024
Weitere Informationen: Link zum Bundesfinanzministerium
Seit Dezember 2022
- Krisenberatung Energie
Status: läuft
Wie: einmalige kostenlose Beratung in bis zu vier Tagewerken, finanziert vom Land BW
Für wen: Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderzeitraum: Dezember 2022 bis Ende Juni 2023
Weitere Informationen: Link zur BWHM-Beratung
Seit Januar 2023
- Gas- und Wärmepreisbremse für Betriebe im Standardlastprofil oder mit Verbrauch bis zu 1,5 GWh / Jahr
Status: verabschiedet
Wie: Deckelung des Gas-Arbeitspreises auf 12 ct / kWh brutto für 80 % des Vorjahresverbrauchs
Für wen: Betriebe im Standardlastprofil oder mit Verbrauch bis zu 1,5 GWh / Jahr
Was tun: im Regelfall nichts, der Versorger passt die Rechnungen an
Förderzeitraum: geplant Januar 2023 bis Ende April 2024; Auszahlung der Erstattung ab März
Weitere Informationen: FAQ-Liste des Bundeswirtschaftsministeriums (PDF) - Gas- und Wärmepreisbremse für RLM-Betriebe mit Verbrauch über 1,5 GWh / Jahr
Status: verabschiedet
Wie: Deckelung des Gas-Arbeitspreises auf 7 ct /kWh netto für 70 % des Verbrauchs von 2021
Für wen: Betriebe im RLM-Verfahren (Verbrauch über 1,5 GWh / Jahr)
Was tun: im Regelfall nichts, der Versorger passt die Rechnungen an
Förderzeitraum: geplant Januar 2023 bis Ende April 2024
Weitere Informationen: FAQ-Liste des Bundeswirtschaftsministeriums (PDF) - Strompreisbremse
Status: verabschiedet
Wie 1: Deckelung des Strompreises auf 40 ct / kWh brutto für 80 % des Vorjahresverbrauchs (SLP-Kunden: Letztverbraucher, zu denen Haushalte und Betriebe zählen, die nach Standard-Lastprofilen (SLP) abgerechnet werden;
Wie 2: Deckelung des Strompreises auf 13 ct / kWh netto für 70 % des historischen Verbrauchs (RLM-Kunden: Letztverbraucher mit registrierter Leistungsmessung)
Daneben: Deckelung der Netzentgelte
Für wen: alle Betriebe
Was tun: im Regelfall nichts, der Versorger passt die Rechnungen an
Förderzeitraum: geplant ab Januar 2023 bis Ende April 2024; Auszahlung der Erstattung ab März
Weitere Informationen: FAQ-Liste des Bundeswirtschaftsministeriums (PDF)
Seit März 2023
- Härtefall Hilfen Energie
Status: verabschiedet
Wie: nicht rückzahlbare Einmalzahlung, Höhe richtet sich nach den Mehrkosten für Energie
Für wen: für Unternehmen bis 500 Beschäftige - wenn negatives Betriebsergebnis vorliegt, eine Verdreifachung der Energiekosten gegenüber Vorjahreszeitraum und eine Energieintensität von mindestens 6 %
Was tun: Online-Antrag über L-Bank BW mit der Bescheinigung eines prüfenden Dritten (wie zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte)
Förderzeitraum: entweder für Gesamtjahr 2022 oder für 2. Halbjahr 2022
Weitere Informationen: FAQ zu den Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW/Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Förderung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.