Im Gespräch stehen ein Bäcker und ein Mann mit einem Messgerät vor einem Backofen in einer Bäckerei.
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In der Übersicht erfahren Sie, welche unterschiedlichen Programme es bereits gibt und welche zukünftig geplant sind.Entlastungsprogramme Energiekosten

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, haben der Bund und das Land Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Palette reicht von Steuersenkungen und der Übernahme des Abschlages für Gas und Wärme, über kostenlose Beratung und zinsverbilligte Förderprogramme bis hin zur Deckelung des Gaspreises.

Seit Oktober 2022

  • Umsatzsteuersenkung auf Erdgas und Wärme über ein Wärmenetz
    Status: in Kraft
    Wie: befristete Absenkung des MwSt.-Satzes auf 7 %
    Für wen: alle Erdgas- und Wärmekunden
    Förderzeitraum: 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024
    Weitere Informationen:  Link zum Bundesfinanzministerium

Seit Dezember 2022

  • Krisenberatung Energie
    Status: läuft
    Wie: einmalige kostenlose Beratung in bis zu vier Tagewerken, finanziert vom Land BW
    Für wen: Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen (KMU)
    Förderzeitraum: Dezember 2022 bis Ende Juni 2023
    Weitere Informationen:  Link zur BWHM-Beratung

Seit Januar 2023

  • Gas- und Wärmepreisbremse für Betriebe im Standardlastprofil oder mit Verbrauch bis zu 1,5 GWh / Jahr 
    Status:
    verabschiedet
    Wie: 
    Deckelung des Gas-Arbeitspreises auf 12 ct / kWh brutto für 80 % des Vorjahresverbrauchs
    Für wen: 
    Betriebe im Standardlastprofil oder mit Verbrauch bis zu 1,5 GWh / Jahr
    Was tun: im Regelfall nichts, der Versorger passt die Rechnungen an
    Förderzeitraum: 
    geplant Januar 2023 bis Ende April 2024; Auszahlung der Erstattung ab März
    Weitere Informationen: 
     FAQ-Liste des Bundeswirtschaftsministeriums (PDF)

  • Gas- und Wärmepreisbremse für RLM-Betriebe mit Verbrauch über 1,5 GWh / Jahr
    Status: verabschiedet
    Wie: Deckelung des Gas-Arbeitspreises auf 7 ct /kWh netto für 70 % des Verbrauchs von 2021
    Für wen: Betriebe im RLM-Verfahren (Verbrauch über 1,5 GWh / Jahr)
    Was tun: im Regelfall nichts, der Versorger passt die Rechnungen an
    Förderzeitraum:
    geplant Januar 2023 bis Ende April 2024
    Weitere Informationen:  FAQ-Liste des Bundeswirtschaftsministeriums (PDF)

  • Strompreisbremse
    Status: verabschiedet
    Wie 1: Deckelung des Strompreises auf 40 ct / kWh brutto für 80 % des Vorjahresverbrauchs (SLP-Kunden: Letztverbraucher, zu denen Haushalte und Betriebe zählen, die nach Standard-Lastprofilen (SLP) abgerechnet werden;
    Wie 2: Deckelung des Strompreises auf 13 ct / kWh netto für 70 % des historischen Verbrauchs (RLM-Kunden: Letztverbraucher mit registrierter Leistungsmessung)
    Daneben: Deckelung der Netzentgelte
    Für wen: alle Betriebe
    Was tun: im Regelfall nichts, der Versorger passt die Rechnungen an
    Förderzeitraum: geplant ab Januar 2023 bis Ende April 2024; Auszahlung der Erstattung ab März
    Weitere Informationen:  FAQ-Liste des Bundeswirtschaftsministeriums (PDF)

Seit März 2023

  • Härtefall Hilfen Energie
    Status: verabschiedet
    Wie: nicht rückzahlbare Einmalzahlung, Höhe richtet sich nach den Mehrkosten für Energie
    Für wen: für Unternehmen bis 500 Beschäftige - wenn negatives Betriebsergebnis vorliegt, eine Verdreifachung der Energiekosten gegenüber Vorjahreszeitraum und eine Energieintensität von mindestens 6 %
    Was tun: Online-Antrag über L-Bank BW mit der Bescheinigung eines prüfenden Dritten (wie zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte)
    Förderzeitraum: entweder für Gesamtjahr 2022 oder für 2. Halbjahr 2022
    Weitere Informationen:  FAQ zu den Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW/Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

   

Förderung der Beratung

Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.

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Uwe Schopf Fotoatelier M – Heilbronn

Dipl.-Wirtsch.Ing. (FH) Uwe Schopf

Stv. Abteilungsleiter Unternehmensberatung

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