Es gibt vielerlei Regelungen zur Überwachung von Abfalltransporten. Transport von Abfällen
Auch Handwerker, die beispielsweise Bauschutt, Farbreste oder Verpackungen transportieren, sind davon betroffen.
Kleinere Mengen von Anzeigepflicht befreit
Abfalltransporte müssen beim zuständigen Landratsamt angezeigt werden. Dies gilt aber nur, wenn dabei gewisse Mengen überschritten werden.
Als Faustregel gilt: Wer im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens bis 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder bis 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle befördert ist von der Anzeigepflicht befreit.
Weitere Informationen im Merkblatt
Wer welche Bescheinigungen braucht und mit sich führen sollte und was grundsätzlich zu beachten ist, hat der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) in einem Merkblatt zusammengefasst.
Förderung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.