zwei rote Müllcontainer, einer mit verschiedenen Holzteilen, der andere mit Metallschrott gefüllt.
fefufoto, Fotolia

Es gibt vielerlei Regelungen zur Überwachung von Abfalltransporten. Transport von Abfällen

Auch Handwerker, die beispielsweise Bauschutt, Farbreste oder Verpackungen transportieren, sind davon betroffen.

Kleinere Mengen von Anzeigepflicht befreit

Abfalltransporte müssen beim zuständigen Landratsamt angezeigt werden. Dies gilt aber nur, wenn dabei gewisse Mengen überschritten werden.

Als Faustregel gilt: Wer im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens bis 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder bis 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle befördert ist von der Anzeigepflicht befreit.

Weitere Informationen im Merkblatt

Wer welche Bescheinigungen braucht und mit sich führen sollte und was grundsätzlich zu beachten ist, hat der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) in einem Merkblatt zusammengefasst.

Förderung der Beratung

Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.

Logo BMWi Förderung

Rand 210902_Logo BW_Ministerium_WirtschaftArbeitTourismus

 

Uwe Schopf Fotoatelier M – Heilbronn

Dipl.-Wirtsch.Ing. (FH) Uwe Schopf

Stv. Abteilungsleiter Unternehmensberatung

Allee 76

74072 Heilbronn

Tel. 07131 791-175

Fax 07131 791-2575

Uwe.Schopf--at--hwk-heilbronn.de