Erklärung zur Barrierefreiheit für die Nutzung des Internetauftritts der Handwerkskammer Heilbronn-FrankenBarrierefreiheit

Die Handwerkskammer Heilbronn-Franken ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit  Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Zur Unterstützung der Umsetzung des barrierefreien Internetauftritts setzt die Handwerkskammer die Assistenzsoftware "Eye-Able" ein. Die Software wird kontinuierlich weiter entwickelt, um die Einhaltung der Regelungen des L-BGG zu ermöglichen. 

Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen das Informationsangebot der Handwerkskammer Heilbronn-Franken uneingeschränkt nutzen können, hierfür arbeiten wir weiterhin an einer barrierefreien Umsetzung.

Für die Nutzung klicken Sie bitte auf das Eye-Able  Barrierefreiheits-Symbol am rechten Bildschirmrand und wählen Sie Ihre individuellen Einstellungen aus.