Betrieb gegen behördliche Schließung versichern

In Ihrem Betrieb gibt es einen Infektionsvorfall oder –verdacht. Daraufhin ordnet eine Behörde die Schließung, Teilschließung oder ein Tätigkeitsverbot für sämtliche Angehörige Ihres Betriebes an. Mit einer Betriebsschließungsversicherung können Sie sich vor dem Risiko einer zwangsweisen Betriebsunterbrechung schützen.

Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie greift, wenn in Ihrem Betrieb eine im Infektionsschutzgesetz genannte sowie in Zukunft ergänzte Krankheit oder ein Krankheitserreger auftritt und Ihr Betrieb aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung geschlossen werden muss. Erstattet werden bestimmte Vermögensschäden, die durch behördlich angeordnete Maßnahmen wie Betriebsschließung, Desinfektion des Betriebs, Entseuchung und Vernichtung von Waren, Tätigkeitsverbote für einzelne Mitarbeiter entstehen.

Es sind alle Krankheiten und Krankheitserreger versichert, die nach dem Infektionsschutzgesetz zum Zeitpunkt des Schadenfalles meldepflichtig sind und dort aufgeführt werden (sogenannter dynamischer Verweis). Die Haftzeit beginnt mit dem Tag der Anordnung zur Betriebsschließung. Betriebe können zwischen drei verschiedenen Haftzeiten wählen: 30, 45 oder 60 Tage. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf eines Monats ab Antragsstellung.

 

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