Schutz für Mitarbeiter vor den Folgen eines Unfalls über die gesetzlichen Unfallversicherung hinaus.Durch betriebliche Unfallversicherung rundum abgesichert

Mit einer betrieblichen Unfallversicherung (bUV) schützen Handwerksbetriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um die Uhr weltweit vor finanziellen Folgen eines Unfalls – auch während der Freizeit. Sie ergänzt sinnvoll die gesetzlichen Unfallversicherung, die nur greift, wenn man isch am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin verletzt. Mit einer bUV können auch kurzfristige Ausübungen bestimmter Tätigkeiten abgesichert werden wie beispielsweise Bauhelfer.

Der Versicherungsschutz ist individuell für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin anpassbar. Die freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers schließt die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sicher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortlaufend ab. Invaliditätsleistungen ab einem Invaliditätsgrad von 1 %, Krankenhaustagegeld, geeignete Therapien wie beispielsweise Rehamaßnahmen, aber auch kosmetische Operationen sowie Bergungs- und Transportkosten oder Rollstühle und Prothesen können je nach Leistungsumfang übernommen werden.

Je mehr  Mitarbeiter ein Betrieb versichert, desto niedriger ist der Betrag pro Versichertem. Ein betriebliche Gruppen-UV ist schon ab  drei  Mitarbeitenden abschließbar. Der Beitrag lässt sich steuerlich geltend machen.

Wie können Betrieb ihre Mitarbeiter absichern?

  •  Invalidität wahlweise mit progressiven Mehrleistungen und Turbo
  •  Reha-Management zur Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit
  •  Unfall-Rentenkapital Top mit Anlagemöglichkeit der Kapitalleistung zu Vorzugskonditionen
  •  Unfallrente 50: lebenslange monatliche Unfallrente mit Garantiezeit
  •  Todesfallschutz zur Absicherung der Hinterbliebenen
  •  Krankenhaustagegeld zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten im Krankenhaus
  •  Sofortleistung bei Schwerverletzungen: schnelle finanzielle Hilfe nach einem besonders schweren Unfall
  •  Tagegeld ab 8. Tag zum Ausgleich von Einkommensverlusten
  •  Kosmetische Operationen zur Korrektur unfallbedingter Verletzungsfolgen
  •  Bergungskosten einschließlich Servicepaket für Such- und Rettungsaktionen

Zusätzlich sind bei der SIGNAL IDUNA beispielsweise folgende Leistungserweiterungen ohne Mehrbeitrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen:

Gesundheitsschädigungen durch

  •  Zeckenstiche
  •  Ertrinken
  •  Ersticken
  •  Erfrieren
  •  Gase und Dämpfe

Im Rahmen der Bergungskosten ist das Servicepaket mitversichert. Es beinhaltet:

  •  den Rücktransport aus dem In- und Ausland
  •  die Überführung aus dem In- und Ausland
  •  die Unterbringung oder den Rücktransport mitreisender minderjähriger Kinder und des Lebenspartners
  •  die Übernahme von Dolmetscherkosten
  •  die Beschaffung und den Versand lebensnotwendiger Medikamente
  •  die Benennung von Haushüteragenturen, Tierpensionen bzw. -heimen

In der Produktlinie „Premium“ sind bei der Signal Iduna zusätzlich folgende Leistungserweiterungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen:

  •  Tauchtypische Gesundheitsschädigungen (einschl. Nutzungskosten für die Dekompressionskammer)
  •  Unfälle nach Bewusstseinsstörungen, Herzinfarkt oder Schlaganfall
  •  Nahrungsmittelvergiftung
  •  Nicht unfallbedingte Bauch-, Leisten- und Nabelbrüche
  •  Doppeltes Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld im Ausland
  •  Kostenbeteiligung bei Hilfsmitteln (3.000 €)
  •  Krankenhaustagegeld bei Sanatoriumsaufenthalt
  •  Psychologische Sofortleistung
  •  Eigenbewegungen
  • Blutvergiftungen und Wundinfektionen


 

Weitere Infromationen 

 Signal Iduna