Im Vordergrund befindet sich ein Display einer CNC-Maschine. Im Hintergrund steht ein junger Mann an einem weiteren Display.
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Der Laden läuft. Was will man mehr? Aber sind Sie mit Ihrem Betrieb auch für die Zukunft gerüstet? Fördermöglichkeiten für Digitalisierungsvorhaben

Bund und Land unterstützen Digitalisierungsvorhaben mit Fördermitteln, damit die Digitalisierung auch im breiten Mittelstand ankommt. Hier erfahren Sie mehr über die Programme "Digitalisierungsprämie Plus" und "go-digital".

Digitalisierungsprämie Plus

Wer fördert?

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg setzt die Digitalisierungsprämie Plus gemeinsam mit der L-Bank um.

Wer wird gefördert?

Die Förderung können Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern erhalten.

Förderfähige Vorhaben

  • Anschaffung von neuen digitalen Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie damit verbundene Dienstleistungen
  • Schulungen für Mitarbeiter um Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren
  • Einrichtung von IKT-Sicherheitslösungen

Wieviel wird gefördert?

Vorhaben zwischen 5.000 und 15.000 Euro werden mit einem Zuschuss von bis zu 3.000 Euro unterstützt. Der konkrete Fördersatz hängt vom jeweiligen Kostenvolumen ab.

Ablauf

Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen. Bei der Zuschussvariante reichen Betriebe ihren Förderantrag direkt bei der L-Bank ein. Bei der Darlehensvariante erstellen Betriebe zusammen mit ihrer Hausbank einen Förderantrag.

 

Voraussetzungen, Anträge und Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

L-Bank Baden-Württemberg

M.Sc. Jan Boßler

Bildungs- und Technologiezentrum

Tel. 07131 791-2706

Fax 07131 791-2597

Jan.Bossler--at--btz-heilbronn.de

go-digital

Wer fördert?

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben
  • eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und
  • eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

Förderfähige Vorhaben

Gefördert wird die Beratung durch IT-Unternehmen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben.

Wieviel wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Ablauf

Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Alle für das Förderprogramm "go-digital" autorisierten Beratungsunternehmen werden in der interaktiven Beraterlandkarte veröffentlicht.

 

Voraussetzungen, Anträge und Ansprechpartner

 Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

M.Sc. Jan Boßler

Bildungs- und Technologiezentrum

Tel. 07131 791-2706

Fax 07131 791-2597

Jan.Bossler--at--btz-heilbronn.de