Fürs Alter vorsorgen mit Betriebsrentenversicherung

Mit einer Betriebsrentenversicherung profitieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit geringem Einkommen von einer zusätzlichen Rente – und das steuer- und sozialversicherungsfrei. Gleichzeitig erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss von 30 Prozent für sein Engagement. Förderberechtigt im Sinne des Gesetzgebers sind Arbeitnehmer, die monatlich bis zu 2.575 Euro verdienen – egal ob vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt oder Auszubildend. Gefördert werden Beiträge zwischen 240 und 960 Euro jährlich. Der staatliche Zuschuss beträgt 72 bis 288 Euro jährlich. Den Zuschuss verrechnet der Arbeitgeber einfach mit der abzuführenden Lohnsteuer.
Die Beiträge zur Betriebsrentenversicherung sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie können jederzeit innerhalb der steuerlichen Höchstgrenzen erhöht werden. Die Betriebsrentenversicherung ist eine interessante Alternative zu einer Gehaltserhöhung. Für Arbeitnehmer verbessert sich die Versorgungslücke im Alter.

Die Betriebsrentenversicherung garantiert Altersversorgung zum Rentenbeginn. Sie sichert eine Todesfallleistung schon während der Ansparzeit sowie auch bei Rentenbezug.
Die Leistungen aus einer Betriebsrente werden im Alter als Einkommen besteuert – in aller Regel aber zu einem deutlich günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Grundsätzlich sind auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu zahlen. Das gilt für freiwillig und pflichtversicherte Mitglieder. Pflichtversicherte Mitglieder werden dabei von einer dynamischen Freigrenzen- bzw. Freibetragsregelung deutlich entlastet.

 

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