Private Unfallversicherung für selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker

Sturz von der Leiter beim Anbringen einer Lampe in der Küche. Die Folge: Knöchelbruch. Skivergnügen mit Bruchlandung und Hubschraubertransport in die nächste Klinik. Eine Familie verliert den Hauptverdiener durch einen Autounfall mit Todesfolge am Wochenende. Drei von vier Unfällen mit oft unabsehbaren Folgen passieren in der Freizeit – beim Sport, auf Reisen oder im Haushalt. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in solchen Fällen nicht. Diese schützt Berufstätige nur während der Arbeit vor Ort oder im Homeoffice sowie auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit.

Unfälle in der Freizeit oder im Urlaub sichert dagegen eine private Unfallversicherung ab. Sie federt dauerhafte Unfallfolgen finanziell ab und hilft, den gewohnten Lebensstandard
aufrechtzuerhalten. Sie leistet auch bei Invalidität, etwa wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall beeinträchtigt ist, diese Beeinträchtigung voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Änderung dieses Zustands zu erwarten ist.

Eine private Unfallversicherung kann je nach Leistungsspektrum auch Gesundheitsschäden durch erhöhte Kraftanstrengung, beim Tauchen, bei Erfrierungen, bei Unfällen infolge von Störungen des Bewusstseins oder bei Schmerzensgeld bei einer Schenkelhalsfraktur einschließen. Auch Eigenbewegungen können abgesichert werden wie etwa ein Bänderriss durch Umknicken beim Spaziergang.

Um sich und die Familie abzusichern ist eine private Unfallversicherung vor allem für selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker wichtig, da diese nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind.

 

Weitere Informationen 

 Signal Iduna