Vorn im Bild: Heckklappe eines Fahrzeugs mit der Aufschrift "Zoll". Im Hintergrund steht ein Mann mit dem Rücken zur Kamera. Er trägt eine Warnweste, auf der steht auch "Zoll".
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Schwarzarbeit: Das wird teuer

Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 27. März 2017

Zu den Aufgaben von Handwerkskammern gehört es, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Im vergangenen Jahr arbeitete die Handwerkskammer Heilbronn-Franken am Erlass von sieben Bußgeldbescheiden mit, mit denen handwerksrechtliche Schwarzarbeit geahndet wurde. Die Bescheide umfassten eine Bußgeldsumme von insgesamt 81.300 Euro. Drei Bescheide mit insgesamt 1.800 Euro entfielen dabei auf Handwerker, die ohne Eintragung bei der Handwerkskammer tätig waren. Ein Bescheid in Höhe von 1.000 Euro wurde wegen der Verweigerung von Auskünften verhängt. Drei Handwerker erhielten Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 78.500 Euro, weil sie nicht eingetragen waren und in erheblichem Umfang Aufträge angenommen hatten.

Enge Zusammenarbeit mit Behörden

Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit sind ausschließlich die unteren Verwaltungsbehörden – also Landratsämter, Große Kreisstädte, Stadtkreise. Liegt ein konkreter Verdacht vor, ist aber auch das Know-how der Handwerkskammer, der Kreishandwerkerschaften, Innungen und Verbände gefragt. "Um Schwarzarbeit zu bekämpfen, arbeiten wir eng mit den Behörden zusammen. Wir sichten Unterlagen und Rechnungen, die uns zur Verfügung gestellt werden, und regen Bußgeld- und Betriebsuntersagungsverfahren an", erklärt Martin Weiß von der Abteilung Recht der Handwerkskammer.

Ohne Skrupel tätig

Die zwei größten Bescheide gingen im vergangenen Jahr an einen Kfz-Betrieb und an einen Installateur und Heizungsbauer. Ein 40-Jähriger führte jahrelang einen Kfz-Betrieb, ohne über die dafür notwendige Qualifikation zu verfügen. Aber: Ohne Qualifikation keine Eintragung in die Handwerksrolle. Dies störte den Handwerker jedoch nicht. Er übte sein Gewerbe nicht nur nach Feierabend aus, sondern war hauptberuflich tätig. Im vergangenen Jahr hat er die Quittung dafür bekommen. Einen Bußgeldbescheid in Höhe von 24.000 Euro und die sofortige Schließung seines Betriebes.

Auch ein 39-jähriger Installateur und Heizungsbauer hatte wenig Skrupel, als Schwarzarbeiter am Markt aufzutreten. Auch er hat keinen Meistertitel, weshalb er vor einigen Jahren bei der Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragt hatte. Diese konnte jedoch nicht erteilt werden. Obwohl ihm sowohl die Eintragungs- als auch die Qualifikationspflicht bekannt war, hatte er Tätigkeiten des Installateur und Heizungsbauer-Handwerks ausgeführt. Das Ergebnis: die sofortige Betriebsuntersagung und ein Bußgeldbescheid in Höhe von 42.000 Euro.

Nein zum Risiko

Schwarzarbeit kommt Handwerker teuer zu stehen. Martin Weiß appelliert an Vernunft und Fairness. "Wer sich auf Schwarzarbeit einlässt, geht ein großes Risiko ein und sorgt für unfairen Wettbewerb.  Mit einer soliden Basis und der entsprechenden Qualifikation sind Gründer deutlich besser dran." Bei der Rechtsabteilung der Kammer erfahren Handwerker, wie sie die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen können. Außerdem stehen Gründern die Unternehmensberater der Kammer zur Seite. Sie helfen zum Beispiel einen Businessplan zu erstellen oder Fördergelder zu beantragen.

Hintergrund: Handwerksrechtliche Schwarzarbeit und ihre Folgen

Zur selbstständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist die Eintragung in der Handwerksrolle regelmäßige Voraussetzung. Wer ohne diese Voraussetzung zulassungspflichtige handwerkliche Leistungen erbringt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro nach der Handwerksordnung bestraft werden. Werden Dienst- oder Werkleistungen dazu im erheblichen Umfang erbracht, ist der Tatbestand der Schwarzarbeit im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes erfüllt und die Höhe der Geldbuße kann bis auf 50.0000 Euro ansteigen.