Versorgungslücke mit einer Direktversicherung schließen

Die gesetzliche Rente reicht künftig nur noch als Grundversorgung. Wer im Ruhestand auf nichts verzichten will, muss selbst die Initiative ergreifen. Eine arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung sorgt intelligent vor und nutzt auch jede Menge Steuer- und Sozialabgabenvorteile. Das Ergebnis: deutlich mehr Rente!

Die Direktversicherung ist eine Versicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Sie ist der Klassiker in der betrieblichen Altersversorgung und wird von den Mitarbeitern geschätzt. Die Direktversicherung wird nachgelagert besteuert.

Das bedeutet: Während der Ansparphase ist die Einzahlung in die Versicherung bis zu 8 Prozent der Bemessungsgrenze steuerfrei. Dafür werden die Einkünfte im Alter besteuert. Aber: Für Rentner gilt meist ein günstigerer Steuersatz als im Berufsleben. Die Direktversicherungsbeiträge sind außerdem bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei.
Die Beiträge werden durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttoeinkommen finanziert. Der Arbeitgeber übernimmt die regelmäßige Überweisung. Bei einem Jobwechsel kann die Direktversicherung mitgenommen oder privat weitergeführt werden.
Die Höhe des Vorsorgebedarfs kann individuell bestimmt werden. Ab dem 62. Geburtstag kann der Rentenbeginn flexibel vereinbart werden. Bei der Auszahlung gibt es die Möglichkeit, sich für eine Rente oder eine Kapitalzahlung zu entscheiden oder eine Kombination aus beiden. Leistungen aus der Direktversicherung schließen Versorgungslücken aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die individuelle Vorsorge sichert Einkommen bei Berufsunfähigkeit und entlastet Hinterbliebene im Todesfall.

 

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